|
|
| |
Handyvertrag kündigen
Möchte man seinen Handyvertrag
kündigen ist einiges zu beachten, damit
dies auch problemlos und korrekt über die Bühne gehen
kann.
Ein Handyvertrag läuft eigentlich immer über 24
Monate, möchte man den
Handyvertrag nach dieser Zeit nicht weiter verwenden muss man den
Handyvertrag kündigen.
Dies muss bis zum 18. Monat der Vertragslaufzeit geschehen sein, damit
die Kündigung rechtskräftig ist, ansonsten
verlängert sich der Vertrag
automatisch um weitere 12 Monate.
Um einen Handyvertrag zu kündigen wird vom Anbieter des
Mobilfunknetzes
in dem man telefoniert eine schriftliche Kündigung
benötigt, in der
neben der Kundennummer auch stehen muss zu welchem Datum der
Handyvertrag gekündigt wird.
Nur wenn man sich an diese Regelungen auch hält ist es
möglich einen
Handyvertrag zu kündigen, ansonsten verlängert sich
dieser automatisch
und man muss eine weitere Kündigunsfrist einhalten.
In der Regel ist es nicht möglich einen Handyvertrag vor
Ablauf der 24
Monate Vertragslaufzeit zu kündigen, allerdings gibt es
Sonderfälle in
denen man sich mit dem Anbieter des Mobilfunknetzes
verständigen kann,
dass eine frühere Auflösung es Vertrages im
gegenseitigen Einvernehmen
stattfinden kann.
Ein solcher Sonderfall liegt beispielsweise dann vor, wenn man mit dem
gewählten Netz nicht in der Lage ist zu telefonieren, weil die
Funkverbindung nur teilweise oder auch gar nicht funktioniert oder
andere schwerwiegende Probleme im Zusammenhang mit dem Vertrag
vorliegen, an denen der Anbieter die Schuld trägt.
Es ist allerdings nicht möglich aus einem Handyvertrag wegen
einem plötzliche Meinungswechsel auszuscheiden.
Auch wenn man über einen längeren Zeitraum den
Zahlungsforderungen des
Anbieters nicht nachkommt wird der Handyvertrag aufgelöst,
wobei
allerdings die komplette Grundgebühr für die
restliche Vertragslaufzeit
berechnet wird und gezahlt werden muss, da man vertragsbrüchig
geworden
ist und somit auch die kosten zu tragen hat.
|
|
|
|