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Handyvertrag kündigen






Möchte man seinen Handyvertrag kündigen ist einiges zu beachten, damit dies auch problemlos und korrekt über die Bühne gehen kann.
Ein Handyvertrag läuft eigentlich immer über 24 Monate, möchte man den Handyvertrag nach dieser Zeit nicht weiter verwenden muss man den Handyvertrag kündigen.
Dies muss bis zum 18. Monat der Vertragslaufzeit geschehen sein, damit die Kündigung rechtskräftig ist, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Um einen Handyvertrag zu kündigen wird vom Anbieter des Mobilfunknetzes in dem man telefoniert eine schriftliche Kündigung benötigt, in der neben der Kundennummer auch stehen muss zu welchem Datum der Handyvertrag gekündigt wird.
Nur wenn man sich an diese Regelungen auch hält ist es möglich einen Handyvertrag zu kündigen, ansonsten verlängert sich dieser automatisch und man muss eine weitere Kündigunsfrist einhalten.
In der Regel ist es nicht möglich einen Handyvertrag vor Ablauf der 24 Monate Vertragslaufzeit zu kündigen, allerdings gibt es Sonderfälle in denen man sich mit dem Anbieter des Mobilfunknetzes verständigen kann, dass eine frühere Auflösung es Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen stattfinden kann.

Ein solcher Sonderfall liegt beispielsweise dann vor, wenn man mit dem gewählten Netz nicht in der Lage ist zu telefonieren, weil die Funkverbindung nur teilweise oder auch gar nicht funktioniert oder andere schwerwiegende Probleme im Zusammenhang mit dem Vertrag vorliegen, an denen der Anbieter die Schuld trägt.
Es ist allerdings nicht möglich aus einem Handyvertrag wegen einem plötzliche Meinungswechsel auszuscheiden.
Auch wenn man über einen längeren Zeitraum den Zahlungsforderungen des Anbieters nicht nachkommt wird der Handyvertrag aufgelöst, wobei allerdings die komplette Grundgebühr für die restliche Vertragslaufzeit berechnet wird und gezahlt werden muss, da man vertragsbrüchig geworden ist und somit auch die kosten zu tragen hat.

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